Gesetze des Bundes und der Länder
Der Gesetzgeber widmet sich ebenfalls der Veranstaltungs Branche.
Einen kleinen Auszug dieser Gesetze, welche vor Allem für den Technischen Bereich relevant sind möchten wir Ihnen hier nicht voerenthalten.
Versammlungsstätten - Verordnung des jeweiligen Bundeslandes
zum Beispiel:
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
(Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO)
Bezugsquelle:
REVOSax - Recht und Vorschriften Verwaltung Sachsen
Landes Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes
Die Bauordnung befasst sich mit allerlei Arten von Bauten. So unter anderem auch um Versammlungsstätten, welche bauliche Anlagen enthalten.
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO), zum Beispiel, befasst sich neben verschiedenen weiteren Bauvorschriften im § 76 mit der Genehmigung Fliegender Bauten
Bezugsquelle:
REVOSax - Recht und Vorschriften Verwaltung Sachsen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Bezugsquelle:
Gesetze im Internet
Lasthandhabungs Verordnung (LasthandhabV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
Bezugsquelle:
Gesetze im Internet
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Bezugsquelle:
Gesetze im Internet
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Bezugsquelle:
Gesetze im Internet
Die hier dargestellten Hilfen dienen lediglich zur Information. Sie geben nicht unbedingt die für Ihre Anwendung gültigen Informationen und Daten wieder. Wir möchten auch keine Rechtsberatung darstellen. Die hier vorgestellten Informationen umfassen längst nicht alle zu beachtenden Vorgaben für die Veranstaltungsbranche. Bitte Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei einem Fachanwalt über die Relevanz der rechtlichen Vorschriften für Ihre Anwendung.