Die Aufgabe des "Deutsches Institut für Normung e. V." (DIN) ist es, die Normung und Standardisierung anzuregen, zu organisieren, zu steuern und zu moderieren. Auf Grund eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung e. V. als die nationale Normungsorganisation in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen erklärt.
Die in den Jahren 2010 - 2012, grundlegend überarbeitete Windlastnorm wird zur Ermittlung von Windlasten für die Tragwerksbemessung wie zum Beispiel Bühnen und deren Auf- und Überbauten herangezogen. Aufgrund des in Deutschland gültigen Windprofils gilt dass die DIN EN 1991-1-4 Bauwerke bis 300 m über dem Gelände vorsieht.
Diese Norm gilt für die Auswahl von Multicore-Systemen, die zum Anschluss und zur Verteilung mehrerer Stromkreise von der elektrischen Energieversorgung zu Beleuchtungsgeräten in der mobilen Produktions- und Veranstaltungstechnik verwendet werden.
Diese Norm, welche sich in mehrere Teile unterteilt beschäftigt sich vor Allem mit Beleuchtungsgeräten wie Scheinwerfern sowie deren Befestigungen und Aufhängungen. Ebenso werden Handbetriebene Stative, Befestigungsschellen oder Halterungen und Befestigungen für Farbfolien, sowie deren sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung behandelt.
Diese Norm behandelt Mindestanforderungen, um die Sicherheit bezüglich Entwurf, Berechnung, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten baulichen Strukturen und maschinellen Anlagen, wie zum Beispiel Bühnen, Schaugeschäften und Aufbauten für artistische Vorstellungen, sicherzustellen. Gegenstand dieser DIN ist die Festlegung von Sicherheitsanforderungen für diese, die entweder Bestandteil von oder in ihrer Gesamtheit Fliegende Bauten sind. Die Sicherheitsanforderungen dienen dem Schutz von Personen vor einem Unfallrisiko aufgrund von Mängeln im Entwurf, in der Herstellung und im Betrieb dieser baulichen Strukturen und maschinellen Anlagen.
Die Norm legt Sicherheitsanforderungen fest, die bei Konstruktion, Berechnung, Fertigung, Montage, Wartung, Betrieb, Untersuchung und Prüfung von mobilen, vorübergehend aufgebauten Zeltkonstruktionen mit einer Grundfläche von mehr als 50 m2 zu beachten sind.
Diese Norm legt Leitlinien für die organisatorischen Voraussetzungen für qualitätsbasierte und rechtskonforme Durchführung von Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik fest.
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